Wie heise online heute berichtet, ist die Staatsanwaltschaft Karlsruhe on the run, quasi durch die Hintertür eine Bagatellklausel für Tauschbörsennutzer zu etablieren. Christine Hügel, ihres Zeichens Generalstaatsanwältin in Karlsruhe, empfiehlt badischen Staatsanwaltschaften unter dem Eindruck der Denial-of-Service-Attacke der schweizerischen Firma LogiStep auf die Karlsruher Staatsanwaltschaft eine Einstellung der aufgenommenen Ermittlungsverfahren unter folgenden Kriterien:
- Einstellung des Verfahrens, wenn in der Anzeige nicht glaubhaft gemacht wird, dass der mutmaßliche Raubkopierer mehr als 100 Files in Tauschbörsen zum Download anbietet (toll, was ist mit Leuten wie mir, die eMule rein legal zum Anbieten der selbst programmierten Shareware verwenden???)
- Zwischen 101 und 500 Dateien ist eine Beschuldigtenvernehmung angemessen
- Erst bei mehr als 500 Files sind Hausdurchsuchungen angemessen
- Sämtliche vorgenannten Indikatoren sollen nur dann zum Zuge kommen, wenn keine einschlägige Vorstrafe existiert (na doll, da hat schon wieder jemand richtig gut mitgedacht – wie kommt man an das Vorstrafenregister ohne die Personalien zu ermitteln? – doch Halt, die Sache hat noch einen weiteren
Heidi KlumPferdefuss) - Die Personalien sind in jedem Fall dennoch zu ermitteln
Soviel zum Thema für alle, die nun schon befreit aufatmen wollten – zivilrechtlich wird man euch trotzdem seitens des Anzeige-Erstattenden vor den Karren schiffen, denn der ganze Rummel mit der Strafanzeige gegen Unbekannt hat eh keinen anderen Zweck als eure IP in eure Personalien auflösen zu lassen. Das Stichwort heißt Akteneinsicht.
Letztendlich ist also diese von Heise so schön “Bagatellregelung durch die Hintertür” titulierte Empfehlung nichts anderes als die Kapitulation des staatsatwaltschaftlichen Amtsschimmels vor der Gier der einschlägigen Industrie – anstatt kurzerhand die Aufnahme jeglichen Ermittlungsverfahrens aufgrund solcher eindeutig zum Zwecke des Geld”verdienens” eröffneter Massenstrafanzeigen zu verweigern, katzbuckeln unsere werten Büttel lieber vor der Industrie und lassen sich als vom Steuerzahler finanzierte Gratisarbeitskräfte von der Industrie missbrauchen.
Übertrieben? Überzeichnet? Meint ihr? Ich erklärs mal kurz Schritt für Schritt:
- Stelle dir vor, du wärst eine sogenannte Softwarefirma, nennen wir diese einfach mal Zuxxez (eventuelle Namensgleichheiten mit real existierenden Unternehmen sind selbstverständlich rein zufällig – das ist nun einmal die 1337-Schreibweise von “Success” (englisch für Erfolg)
- Produziere ein sogenanntes Computerspiel, wir nennen es im Beispiel Erde2160. Kack drauf, ob es stabil läuft, Fehler enthält oder den potenziellen Käufern Spielspass bereiten würde.
- Beauftrage eine dubiose Firma mit Sitz in der Schweiz – wir nennen sie einfach mal “LogiStep” (denn ihre Beauftragung ist für uns natürlich nichts anderes als ein logischer Schritt, nicht wahr?
) – damit, mutmaßliche Urheberrechtsverstöße in den einschlägigen Tauschbörsen zu ermitteln und die verwertbaren Informationen (IP, Dateiname und Zeitstempel) der “Verstöße” zu sammeln. - Verbreite eine angebliche geknackte Version deines Spiels Erde2160 in den Tauschbörsen, damit die LogiStepper ihre Arbeit aufnehmen können.
- Sammele so viele Daten wie möglich von so vielen “Raubkopierern” wie möglich”.
- Überflute nun eine Staatsanwaltschaft deiner Wahl mit der geballten Menge Daten, die du hast sammeln lassen – wir nehmen zum Beispiel einfach mal 20.000 unterschiedliche IP-Adressen zu verschiedenen Zeitpunkten an; der Einfachheit halber vermuten wir, dass jede IP gleich ein anderer Nutzer zu setzen ist und niemals ein Nutzer im Messzeitraum verschiedene IPs zugewiesen bekommen hat.
- Erwarte in aller Ruhe ob dieser DoS-Attacke auf das deutsche Rechtssystem den “Gegenschlag” in Form oben genannter “Bagatellregelung”.
- Genieße als “Geschädigter” das Recht auf Akteneinsicht, um so bequem und quasi ohne eigene Kosten oder Personalaufwand an die personenbezogenen Daten deiner “Kundschaft” heranzukommen.
- Beauftrage eine durchschnittlich begabte Sekretärin deiner Rechtsabteilung damit, in Word einen Serienbrief zu verfassen, der bequem per Datenbankanbindung an alle 20.000 “Kunden” versendet werden kann. Inhalt dieses Serienbriefs: stelle dem “Kunden” in Aussicht, zivilrechtlich keine weiteren Schritte einzuleiten, sofern der “Kunde” den “Kaufvertrag” durch Zahlung einer “Bearbeitungsgebühr” in Höhe von 50,00 EUR besiegelt.
- Erfreue dich sich füllender Kassen – selbst wenn ein paar der von dir ursprünglich angezeigten Nutzer sich wehren und keine Zahlung leisten, hast du soeben rund eine Million Euro verdient – und das ganz ohne $MillionDollarHomepage
Nun alles verstanden? Prima
Wo ist da noch ziviles Verhalten zu erkennen? Wo bleibt da das Recht bzw. die Gerechtigkeit? Angemessenheit der eingesetzten Mittel? Kanonen auf Spatzen? Warum nicht auch Dynamitfischen mit taktischen Nuklearwaffen??
Davon mal ganz abgesehen, dass ich die Zuverlässigkeit eines wie-auch-immer-gearteten Sniffers speziell im eMule-Netz aufgrund meiner detaillierten Kenntnisse von dessen Funktionsweise nach wie vor absolut in Frage stelle….
Überzeichnet? Nein – Deutschland! – DU BIST DEUTSCHLAND.
Update 18.08.2006: um es nochmals deutlich zu sagen: dieser Artikel hier ist eine rein satirische Betrachtung der Angelegenheit aus der Sicht eines nicht betroffenen Außenstehenden. Ich bin weder selbst in diese Falle reingetappt (und werde es auch nicht, da ich mit Raubkopien nichts an der Backe habe), noch bin ich der Gilde der Rechtsverdreher zuzuordnen und folglich auch in keinster Weise zur Abgabe von Rechtsauskünften berechtigt, geschweige denn qualifiziert. Es ist daher reichlich zwecklos sich in den hiesigen Kommentaren hilfesuchend an mich zu wenden. Das ist einzig und allein die Aufgabe eines qualifizierten Anwalts, ob man diese Brut nun sonderlich leiden kann oder nicht, darf in dem Falle keine Rolle spielen, wenn euch euer Geld lieb ist.
17 Kommentare
2 Pings
Manu sagt:
03.01.2006 von 23:22 (UTC 0 )
Überzeichnet? Nein, schon lange üblich. Zwar nicht (oder doch?) im Bereich des File-Sharing, aber dafür in allen anderen.
* Rechnung des angeblich bestellten Abos nicht bezahlt.
* Erste Mahnung.
* Zweite Mahnung, der Betrag steigt bereits deutlich an.
* Haltlose Drohung mit Gericht.
Spätestens zahlen wieder einige mehr.
Die Sache “Abo” lässt sich recht beliebig abändern.
Überzeichnet? Nein – menschlich! – Du bist der skrupellose Mensch von heute!
CountZero sagt:
03.01.2006 von 23:43 (UTC 0 )
Wenns danach geht, reicht das in der Tat schon viel weiter und wäre nun auf die Tauschbörsen übertragen nur die Etablierung in der digitalen Welt – erst heute durfte ich mal wieder eine Rücklastschrift veranlassen, weil meine ehemalige KFZ-Versicherung – zur mahnenden Info: die B ayrische B eamten V ersicherung – der Meinung war, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiterhin munter Jahresversicherungsbeiträge bei mir abbuchen zu dürfen. Dank des Denkzettels in Höhe von 7,50 EUR, den meine Bank denen nun als Dank dafür ausstellt, werden die sich das nun hoffentlich anders überlegen, sonst darf ich mal wieder meinen langen Atem in derlei Dingen beweisen, so wie es damals in meiner Zeit als Bastard Studi from Hell dereinst schon einmal so war
anconrad sagt:
19.01.2006 von 08:22 (UTC 0 )
Du sprichst mir aus der Seele
Der Teil mit dem Aufwand der Kanzlei “Beauftrage eine durchschnittlich begabte Sekretärin….” gefällt mir am besten.
Schlau ist auch auf jeden Fall das Einspannen der Staatsanwaltschaft (Herausgabe der Provider Daten) für seine Zwecke. Dies wird ja auch weiterhin, also nach in Kraft treten dieser Regelung passieren. Nehmen die dafür eigentlich Gebühren ?
Wäre aber ein Ansatz für die Justiz dieser Geldmaschine auch einen positiven & Aspekt $ abzugewinnen. (Ich hoffe die Staatsanwaltschaft kommt jetzt nicht auf dumme Ideen
Ich bin selbst Betroffener und habe eine Info Seite eingestellt unter http://www.abmahn-info.de.vu – hoffentlich hilfreich
Pekebu sagt:
19.01.2006 von 14:44 (UTC 0 )
Fakt ist, daß die ganze Geschichte mit der IP Ermittlung rechtliche Grauzone ist. Sich da mit dem Abmahner zu streiten ist riskant.
Fakt ist, daß die Staatsanwaltschaft in 99 von 100 Fällen das ganze wegen “geringfügigkeit” unter den Tisch fallen läßt.
Fakt ist, daß die Fristen nicht einzuhalten ebenfalls riskant ist. Es ist jedoch möglich, dass es der Kanzlei zu aufwendig ist ein paar tausend Mahnungen und Zahlungsaufforderungen zu verschicken.
Fakt ist aber auch, daß eine Bearbeitungsgebühr (150 EUR) im Falle einer Massenabmahnung nicht zulässig ist. Eine solche liegt bei 70 oder mehr formgleichen Abmahnungen vor.
–> Meine Anwältin hat eine neu formulierte “strafbewehrte Unterlassungserklärung” aufgesetzt in der im Grunde Punkt 3 wegfällt.
Es wären somit “nur” 50 EUR zu zahlen. Ich werde das so machen WENN es mir gelingt bis Sonntag 70 weitere Abmahnungen (bzw. Scans) zu erhalten. Ich schicke gerne jedem der mitmachen möchte die vollständigen Infos meiner Anwältin zu (inkl. der umformulierten Unterlassungserklärung). Die Anwaltkosten übernehme ich allein weil mir die Abzocke der gegnerischen Anwaltskanzlei tierisch auf die Eier geht.
Über persönlichen Kontakt von jedem der ebenfalls betroffen ist wäre ich sehr dankbar!!
So leicht buckel ich nicht vor denen!
andré sagt:
21.01.2006 von 15:37 (UTC 0 )
moinsen….
habe heute auch solch eine brief erhalten…ich sollte scho 07.2005 eine datei namens Earth 2160 german DVD – tnt part.1.rar
zum upload bereit gestellt haben!
mal abgesehen davon, das zu einem part 1 immer ein part 2 gehört, ich also keine vollständige software sondern nur irgend eine rar datei bereit gestellt habe (vielleicht)
ist es doch zweifelhaft, ob ich das auch wirklich war!?
Anderer seits ist nicht wie in dem schreiben festgestellt wurde der schuld, dem der anschluss gehört, siondern nur der, der eine raubkopie ins netz stellt, was ja in einen unsicherne W-Lan oder auf ner LAN-party eine nicht unbeträchtliche anzahl von in frage kommenden personen mit einbezieht!
Desweiteren ist es doch wohl klar, das eine gewisse datei anhand eine checksumme im P2P netzwerk identifizeiert wid! Hmm was ist mit fake dateien, die ja in diesen netzwerken immer auftauchen!?
Gleiche größe gleicher inhalt (der allerdings ducrch irgendwas unbrauchbar gemacht wurde) und schon hat man ne schöne fake datei! habe ich deise angeboten od ein original? die beweislast leigt beim kläger!
Also fazit..die ganze sache ist für mich rechtlcih gesehen nicht haltbar (zumindest logisch betrachtet) und somit wrde ich nichts bezahlen…zumal ich den ersten teil von erdexxxx gekauft aber nach kurzer sieldauer (5 min ) nie wieder angerührt habe und schon gar nicht nen neuen teil dieses mülles brauche)
Aber was passiert, wenn man nicht zahlt?!
White Storm sagt:
21.01.2006 von 22:38 (UTC 0 )
Danke für löschung meines beitrages!
edit by CountZero: der kommentar wurde aus dem gleichen grund gelöscht wie dieser hier nun moderiert wird – du kannst dich offensichtlich nicht benehmen, und dieser blogbeitrag hier ist nicht dazu da, daß du andere leute hier anflamest. außerdem habe ICH persönlich mit der ganzen abmahn-maschinerie absolut niente am hut, sondern etliche hilfesuchende leser – und die können dein geflame genauso wenig brauchen wie ich.
apollo57 sagt:
23.01.2006 von 15:56 (UTC 0 )
hat schon mal wer das ganze einfach ignoriert und abgewartet was passiert?
T. sagt:
24.01.2006 von 11:02 (UTC 0 )
Also ich habe letztes Jahr, nach Kontakt mit mehreren befreundeten Anwälten, die Abmahnung fast komplett verändert zurückgeschickt – bezahlt habe ich übrigens keinen Cent! Und bis heute kam nichts weiter (ausser einem weiteren Drohbrief)…. Skeptisch hat mich gemacht, dass im Internet überall zu lesen ist, dass die Leute bezahlen. Die Masche scheint also doch zu funktionieren…
Tom sagt:
13.02.2006 von 16:55 (UTC 0 )
HI Pekebu, wie komme ich denn an deine E-mailadresse. Wär klasse wenn ich deine umformulierte Unterlassungserklärung haben könnte.
Gruss Tom
Evgenij sagt:
23.02.2006 von 00:57 (UTC 0 )
@Pekebu
Ich wäre auch an einer “umformulierten Unterlassungserklärung” interessiert.
Hast du denn 50 Euro bzw. überhaupt bezahlt?
OpaHansen sagt:
23.02.2006 von 20:17 (UTC 0 )
Hallo,
ich habe im Oktober auch eine Abmahnung von Schutt & Waettke erhalten und habe sie nicht bezahlt und auch nicht darauf geantwortet. Nun habe ich dieselbe Abmahnung erneut und diesmal als Einschreiben mit Rückschein erhalten. Werde auch diesmal nicht bezahlen und frage mich, ob ich der einzige bin, der so handelt…??
OpaHansen sagt:
23.02.2006 von 20:54 (UTC 0 )
Hallo nochmals,
es hat anscheinend ein erstes Gerichtsverfahren mit Hilfe der Logistepsoftware gegeben, Aktenzeichen : Az.: 7 O 332/05
Oder schaut auf deren Homepage…
Evgenij sagt:
23.02.2006 von 23:12 (UTC 0 )
Hallo OpaHansen,
ich habe auch nicht vor zu zahlen-zumindest nicht bis ein Einschreibbrief kommt;-)
Ergo – man ist nicht allein.
Danke für die Info von der Verhandlung.
Das stimmt einen schon nachdenklich-aber es ist noch nicht rechtskräftig, daher darf man noch Hoffnung haben:-)
Ausserdem will ich Logistep nicht alles glauben was die auf ihrer Homepage schreiben.
Weiss es vielleicht jemand wie man an die Landesgerichtsakte dran kommt-das Aktenzeichen ist ja bekannt….
OpaHansen sagt:
24.02.2006 von 14:15 (UTC 0 )
Hallo zusammen,
mein Anwalt wird sich in den nächsten Tagen die Unterlagen des Falles anschauen, insbesondere die Urteilsbegründung. Interessant wäre zumindest ob der Beklagte eine Hausdurchsuchung hinter sich hatte oder ob er sogar die Abmahnung unterschrieben hätte.
Gruss
Evgenij sagt:
24.02.2006 von 18:10 (UTC 0 )
@OpaHansen,
das klingt toll, lass bitte von dir hören, wenn du mehr weißt.
Die Einzelheiten zum Urteil würden bestimmt alle interesieren.
Gruss
Evgenij
Evgenij sagt:
10.03.2006 von 10:41 (UTC 0 )
Hallo,
habe das Landesgericht Mannheim angeschrieben und wollte eigentlich wissen wie man an die Unterlagen dran kommt. Der Vors. Richter am Landgericht Detlef Schmukle hat mir folgendes geantwortet:
“die Verwaltung des Landgerichts Mannheim hat mir Ihre Anfrage hinsichtlich des Verfahrens 7 O 332/05 vorgelegt. In diesem Verfahren ist gegen den Beklagten, der der Klage nicht entgegengetreten ist, ein Versäumnisurteil ergangen. Eine Begründung enthält das Urteil nicht.
“.
DeepEyes sagt:
14.08.2006 von 17:34 (UTC 0 )
Hi Leute,
Ich hab jetz auch eine abmahnung erhalten.
Und da steht drin das ich earth.2160.part1 zum download angeboten habe. (und ich glaube ich habe das damals gesaugt bzw mein nachbar der über wlan bei mir mit dranhängt).
Komisch ist, das die reinschreiben dass ich angeblich schon 19.06 schon mal eine Abmahnung erhalten haben soll, aber da kam nix und die damalige zahlungsfrist lag beim 03.07 ?!?!
Für mich riecht es nach abzocke, weil am 19.06 kam keine abmahnung bei mir an.
Was soll ich machen? den Schadensersatz (200€) zahlen oder zu meinen rechtsanwalt gehen und dem die ganze sache vorlegen?
Bitte schnellst um Hilfe.
Danke im Vorraus
Die Geldmaschine brummt - und zwar richtig | 4null4.de - Blog around the world sagt:
26.01.2006 von 17:15 (UTC 0 )
[...] Anfang Januar hatte ich ja über die Bagatellregelung durch die Hintertür berichtet, mit der die Generalstaatsanwältin Christine Hügel von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe der durch Logistep und Zuxxez verursachten Massenstrafanzeigenflut Herr zu werden versucht. [...]
:: Weblog. Abseits vom Mainstream! :: » Raubkopiererjäger sind Verbrecher sagt:
07.02.2006 von 00:53 (UTC 0 )
[...] Raubkopiererjäger sind Verbrecher Die privatwirtschaftlichen Ermittler gegen Raubkopierer (sollte mal Unwort des Jahrzehnts werden) nehmen es meist mit Gesetzen selbst nicht so ernst: War vor Jahren mit den Abmahnungen eines zwielichtigen Internetanwalts schon so, und hat sich bis heute kaum geändert: Logisteps Vorgehen und Abmahn-Anwälte scheinen auch alles andere als haltbar oder seriös zu sein und auch die GVU nahm es mit Gesetzen nicht so ernst. [...]