01.01.2006

Moin moin und frohes neues Jahr!

Das neue Jahr fängt direkt gut an, bin ich doch vorhin beim Stöbern in der Blogosphäre auf diese News beim shopblogger gestoßen. Dieser Nachricht zufolge hat offensichtlich das Sozialgericht Bremen - bzw. mindestens ein Sesselfurzer Sachbearbeiter das Internet definitiv nicht verstanden.

Allein schon die Formulierung, der Tatbestand der Namensanmaßung würde sich schon allein dadurch ergeben, dass ausgerechnet der Datenmoloch google die inkriminierte Website innerhalb der ersten zehn Treffer ausweist, legt deutliches Zeugnis für die Abwesenheit jeglichen (Mit)Denkvermögens seitens des Verfassers dieser “Abmahnung” ab.

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Bisher 4 Kommentare zum Artikel

  1. CountZero meint

    @Mag: danke, daß du meinen eigenen Kommentar in einem anderen Blog hier bei mir inhaltlich nochmals zum besten gibst, ohne meinen eigenen Blogeintrag hier überhaupt zu lesen - denn der beschäftigt sich mal so ÜBERHAUPT nicht mit dem werbeblogger-Fall, sondern “nur” mit der “Namensanmaßung” des Shopbloggers :D

  2. Mag meint

    Na ja, Abmahnungen und Kostennoten gibt es noch gar nicht und das Ganze wird viel zu hoch gekocht. Unverständlich, wieviel Wirbel darum gemacht wird. Widme man sich besser Berichten über das vorbildliche Engagement von Heidi Klum für Kinderrechte bspw.! …

  3. CountZero meint

    Ich bin mir zwischenzeitig - zumindest im Fall Heidi Klum gegen werbeblogger.de - nicht mehr so ganz sicher, ob da nicht Methode im Sinne eines verdrehten Verständnisses von SEO hintersteckt. Immerhin handelt es sich in beiden Fällen ja - bisher - auch nicht um Abmahnungen im eigentlichen formaljuristischen Sinne, sondern lediglich um mehr oder minder freundlich formulierte Emails / Anschreiben, die Nutzung der Begriffe “Sozialgericht Bremen” bzw. “Heidi Klum” zu unterlassen.
    Jegliche “Berichterstattung”, die in diesen Fällen von Abmahnungen spricht, suggeriert hier ein vollkommen falsches Bild, da der halbwegs informierte Leser dazu automatisch “Massenabmahnung” und “Gelddruckmaschine” assoziiert - was aber in beiden Fällen bisher so nicht stimmt.

    Inwiefern der “Tokio Hotel” Hype sich also sooo anders darstellt als die Fälle shopblogger und werbeblogger, bliebe zu diskutieren ;)

  4. henteaser meint

    Zum Glück ist der Hype um ‘Tokio Hotel’ erstmal vorbei. Denn sonst würden die Blogger gnadenlos aufgerieben zwischen Abmahnungen (seitens der Plattenfirma) und Kommentar-Chaos.