Einer der bekanntesten Massenabmahner Deutschlands, quasi das “Urgestein” und der “Schöpfer” des Abmahnwahnsinns in Deutschland, ist wegen Betrugsversuchs zu sechs Monaten Haftstrafe ohne Bewährung verdonnert worden – Günther “Günni” Freiherr von Gravenreuth
Ich kann nun beim besten Willen nicht behaupten, daß diese Meldung, die ich bei Sebbi gelesen und bei der taz (der Günni die Verurteilung übrigens letztendlich zu verdanken hat) bestätigt gefunden habe, mir nicht meinen wegen der Rückreise aus Zürich reichlich anstrengenden Tag sehr versüßt hätte. Nein, um es rundheraus zu sagen: this message really made my day
Wie ist es nun dazu gekommen, daß der saubere Herr Freiherr hinter schwedische Gardinen muss? Nach Auskunft der taz deshalb, weil Günni unrechtmäßig deren Domain pfänden ließ (obwohl ein finanzieller Anspruch aufgrund – wie soll es denn bei dem Herrn anders sein – einer Abmahnung gegen die taz schon beglichen war) und versuchte, die Domain zu versilbern. Obendrein habe er mit diesem Coup auf seiner Website auch noch herumgeprotzt, und da Günni laut dem Artikel der taz schon einschlägig mit Geldstrafe im Jahr 2000 vorbelastet ist, hielt das Gericht eine erneute Geldstrafe offenbar nicht mehr für angemessen und läßt ihn daher nun gesiebte Luft atmen.
O-Ton Richterin Nissing (zitiert aus dem genannten taz-Artikel):
“Nur weil die taz einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist, haben Sie die Domain nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden.”
Sie sähe [...] keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich der Angeklagte zukünftig an die Rechtsordnung halten werde.
Na, gerade wenn man letzteren Satz so liest und sich auf der Zunge zergehen läßt, kommt doch glatt ein bisschen Hoffnung auf, daß dem Herrn Anwalt vielleicht ja nun doch endlich die Zulassung entzogen wird. Und hoffen wir weiter, daß dieses Beispiel Schule macht und die sonstigen einschlägig als Massenabzockermahner bekannten Konsorten auch endlich mal gehörig einen aufs Dach bekommen.
3 Kommentare
2 Pings
Wolfgang
13.09.2007 von 00:00 (UTC 0) Link zu diesem Kommentar
“… hinter Gittern…”, “…daß der saubere Herr Freiherr hinter schwedische Gardinen muss?” und “…und läßt ihn daher nun gesiebte Luft atmen” stimmt nicht: 6 Monate auf Bewährung sind nicht 6 Monate Gefängnis.
Wolfgang
13.09.2007 von 00:07 (UTC 0) Link zu diesem Kommentar
Muss mich korrigieren – hattest recht. Er hatte schon mal eine Bewährungsstrafe erhalten. Hab’ ich verwexelt.
igor
18.09.2007 von 18:12 (UTC 0) Link zu diesem Kommentar
Ich glaube nicht das er wirklich hinter Gittern muss, er wird sich schon etwas einfallen lassen. Bestimmt ist er krank oder sowas.
Aber das Gericht hat wirklich wahre Worte gesprochen, das macht das Leben wieder lebenswert.
Igor
svenkubiak.de » Abmahnung hinter Gittern
13.09.2007 von 09:09 (UTC 0) Link zu diesem Kommentar
[...] gerade bei 4null4.de das der für die ein oder andere Abmahnung bekannte Anwalt Günther Freiherr von [...]
Abmahnr.de: Das lustige Formular für Abmahungen » stereopoly.de
23.09.2007 von 11:04 (UTC 0) Link zu diesem Kommentar
[...] man sich das ganze unter dem Hintergrund um den allseits bekannten »Abmahn-Günni« anschaut, kann man schnell merken, worauf Peter Kröner abzielt. Uns stand der Student mit [...]