Wir wussten es eigentlich schon lange: Dummheit sollte bestraft werden. Doch bisher traute sich kaum ein Richter diesbezüglich den ersten Schritt zu tun. Nicht so die Jungs vom LG Hamburg, wie heute durch eine Meldung auf heise online verlautete.
Im konkreten Fall hatte die Inhaberin eines nicht abgesicherten WLANs erst einer Abmahnung und anschließend einer einstweiligen Verfügung eines GeldgeiersMusikkonzerns widersprochen, der ihr die Nutzung illegaler Tauschbörsen und das Anbieten urheberrechtlich geschützten Materials des Konzerns unterstellte.
Meine Leser wissen, dass ich ausgewiesenermaßen weder ein Freund der Musikindustrie noch ein Anhänger des Abmahnwildwuchses in Deutschland bin, jedoch muss ich im vorliegenden Fall den Hamburger Richtern echte Weitsicht und Sachverstand bescheinigen, dass sie die gute Frau als Mitstörerin in die Haftung genommen haben. Jedem Bundesbürger mit einem Intelligenzquotienten über der derzeit üblichen Raumtemperatur darf unterstellt werden, aufgrund der breiten Medienberichterstattung über Internetkriminalität, die Verbreitung illegalen Materials in Tauschbörsen und Kinderpornographie zumindest grundlegend informiert zu sein und sich daher der Gefahren des Betriebs eines offenen WLANs bewusst zu sein. Wer dennoch offene und vollkommen unverschlüsselte Netze betreibt handelt wahlweise (bewusst) grob fahrlässig oder ist dauernd ohne Verstand.
Im gleichen Kontext sollten auch all die Anhänger des Freifunk-Hypes aufmerken und in sich gehen, ob ihre prinzipiell ja durchaus begrüßenswerte Idee des freien Internetzugangs nicht doch an dem einen oder anderen schwerwiegenden konzeptionellen Problem leidet.
Ich finde es erstaunlich, dass die Medien (vor allem die Sat.1/Prosieben-Gruppe) in den letzten Tagen das Thema Freifunk als einen der neuesten tollen Hypes propagieren, gleichzeitig aber praktisch überhaupt nicht über die damit verbundenen Gefahren und möglichen rechtlichen Konsequenzen aufklären. Klassischer Fall von Dummenfang.
Um so besser finde ich es, dass mit diesem Hamburger Urteil endlich mal jemand die Risiken aufgezeigt hat. Ich hoffe, dieser Fall von “tot wegen Doof” findet ebenso breites Medienecho.
6 Kommentare
Media Addicted sagt:
08.09.2006 von 15:45 (UTC 0 )
naja, solange man mit einfach zu bedienender software wie aircrack auch WEP innerhalb kürzester zeit knacken kann, warte ich nur darauf, bis sich die ersten leute darauf zurückziehen.
ich meine, selbst wenn ich mein WLAN mit WEP gesichert habe, können böswillige dritte da ihren unfug treiben und dann bin ich meiner pflicht zur einschränkung des nutzerkreises ja wohl nachgekommen.
BrummBär sagt:
08.09.2006 von 16:41 (UTC 0 )
Genau, weil jeder, der anderen etwas Gutes tun will und dafür auch noch Zeit und Geld investiert um das Alles anschließend zu verschenken, der kann doch in unserer heutigen Zeit nicht mehr “alle Tassen im Schrank” haben!
Tja, und was machen die ganzen Foneros jetzt?
Genau! Alles wieder abbauen und auch weiterhin auf ihren 6- oder 16-MBit-Strecken hocken wie die Glucke auf dem Ei!
Ist doch viel schöner so, nur der einziger Nutzer zu sein, auch wenn man die Leitung gar nicht auslasten kann, selbst wenn man wollte?!
BrummBär sagt:
08.09.2006 von 16:43 (UTC 0 )
Genau, wenn jemand anderen etwas schenken will, dann kann er nur doof sein! Lieber für sich behalten, hat man mehr davon!
Und die Justiz sagt dann auch noch: Wenn du was verschenkst, dann kannst du nicht alle Tassen im Schrank haben. Dann bist du ein “Störer”; das wollen wir nicht, daß da jemand stört!
CountZero sagt:
08.09.2006 von 18:51 (UTC 0 )
@Media: ich bin kein Jurist, aber so ähnlich würde ich das ebenfalls sehen. Daß WEP heutzutage binnen Sekunden geknackt werden kann, muß noch nicht als Allgemeinwissen angesehen werden, sondern dürfte wohl eher speziellen Zielgruppen vorbehaltenes Knowhow sein. Aber: einem Freifunker darf man schon aufgrund seines Hobbies dieses Knowhow unterstellen, und damit wären wir wieder beim Tatbestand der groben Fahrlässigkeit angelangt.
@Brummbär: Ich denke, daß deine Attacke grad in die falsche Richtung zielt. Immerhin stelle ich dann ja offensichtlich durch die Zeit, die ich in das hier verschenkte Binary Blue Theme investiere, ebenfalls einen dieser “Dummen” dar, oder?
Nein, ich habe mit meinem Post nicht ausgedrückt, daß ich Freifunker für dumm halte, sondern daß offensichtliche Dummheit bestraft gehört und Freifunker sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst sein müssen, wenn sie ihrem seltsamen Hobby fröhnen. Im Fall eines Freifunk-Accesspoints mit Internetanbindung darf, wie oben erwähnt, von einem gehobenen technischen Knowhow-Level ausgegangen werden, folglich liegt in dem Fall, daß einer der Nutzer dieses offenen Netzes einen Rechtsverstoß verübt imo eine kalkulierte Inkaufnahme der Konsequenzen infolge grober Fahrlässigkeit vor.
Das hat absolut nichts mit der an sich guten Idee zu tun, was ich ja schließlich ebenfalls im Post betont habe – das Ganze ist juristisch nur hochgradig fragwürdig und gefährlich.
Auf die anderen Aspekte dieses Falls, z.B. daß offene WLANs unserem Vater Staat angesichts der geplanten vollständigen TK-Überwachung ein großer Dorn im Auge sein müssen und unserer Politik ein solcher Präzedenzfall mehr als recht kommt, bin ich mit voller Absicht bisher gar nicht eingegangen.
Wer meine älteren Posts auf dem Blog gelesen hat sollte übrigens wissen, wie kritisch ich normalerweise diesen totalitäten Tendenzen in fast allen westlichen sogenannten Demokratien gegenüber stehe.
Peter sagt:
08.09.2006 von 22:08 (UTC 0 )
Lies dir mal das durch:
law-blog.de/323...stoererhaftung/
Das bringt es gut auf den Punkt. Würde dieser Urteilsspruch komplett umgesetzt, müssen alle Internetcafes entweder geschlossen werden, oder dürfen nur mit Personalausweis und bei komplettem Mittracken des Contents benutzt werden. Dieser Urteilsspruch hilft wirklich niemand. Hier ging es wohl wirklich darum, dass das Gericht die Beklagten für schuldig hielt und einfach nach einer “passenden” Begründung gesucht hat und damit weit über das Ziel hinausgeschossen ist. Dieses Urteil verletzt m. E. Grundrechte.
Peter
xion sagt:
09.09.2006 von 22:45 (UTC 0 )
Ich finde es etwas überzogen, die Anbieter öffentlicher Zugangspunkte pauschal für dumm zu bezeichnen. Auch wenn ich nicht verneinen kann, dass man sich als solcher Anbieter u.U naiv verhält. Es gibt jeodoch diverse Lösungen, das Verwenden von P2P-Programmen zu unterbinden. Zum Einen könnten entsprechende Ports vom Paketfilter gesperrt werden. Es gibt für den Linux-Kernel außerdem einen Patch, der es ermöglicht, die Application-Layer-Signatur von Tauschbörsenprogrammen zu identifizieren und entsprechende Pakete in den Müll zu leiten. MIttels Zertifikatsbasierten VPN-Lösungen (z.B. IPSec) lässt sich der Netzwerkverkehr einfach auf den Verursacher zurückführen. Diese Lösung ist jedoch nur durch Vorlage des Personalausweises bei Zertifikatsausstellung von Nutzen.
Was die Unsicherheit von WEP angeht, muss ich leider der Aussage widersprechen, dass dies speziellen Zielgruppen vorbehalten sei.
An meinem Accesspoint kommen fast täglich Netstumbler-Dronen vorbei, die ihre “Probe Requests” aussenden. Und im IRCNet wird täglich von fachlich unversierten Personen gefragt, wie man denn nun WEP crackt. Das sind Leute, die mit einer einfachen Linuxinstallation bereits überfordert sind und die Grundlagen von Computernetzen gar nicht kennen. Solche “Scriptkiddies” gibt es leider viele. Und vielen von ihnen gelingt es mit Tools und zahlreichen Anleitungen aus dem Internet, einfaches WEP schnell zu überwinden.