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Feb
17
2006

Top 5 Anwalts-Selfownage

Heute von einem Arbeitskollegen per Email bekommen – spannende Dialoge mit Anwälten vor Gericht. Hier die Top5:

5.
Anwalt: Wann ist Ihr Geburtstag?
Zeuge: 15. Juli.
Anwalt: Welches Jahr?
Zeuge: Jedes Jahr.
4.
Anwalt: Diese Amnesie, betrifft sie Ihr gesamtes Erinnerungsvermögen?
Zeuge: Ja.
Anwalt: Auf welche Art greift sie in Ihr Erinnerungsvermögen?
Zeuge: Ich vergesse.
Anwalt: Sie vergessen. Können Sie uns ein Beispiel geben von etwas, das Sie vergessen haben?
3.
Anwalt: Die Empfängnis des Kindes war also am 8. August?
Zeugin: Ja
Anwalt: Und was haben Sie zu dieser Zeit gemacht?
(der Herr Anwalt hat offenbar in Biologie oft gefehlt)
2.
Anwalt: Wie wurde Ihre erste Ehe beendet?
Zeuge: Durch den Tod.
Anwalt: Und durch wessen Tod wurde sie beendet?
1.
Anwalt: Doktor, wie viele Autopsien haben Sie an Toten vorgenommen?
Pathologe: Alle meine Autopsien nehme ich an Toten vor.
(klingt plausibel, oder? :D )
Anwalt: Erinnern Sie sich an den Zeitpunkt der Autopsie?
Pathologe: Die Autopsie begann gegen 8:30 Uhr.
Anwalt: Mr. Denningten war zu diesem Zeitpunkt tot?
Pathologe: Nein, er saß auf dem Tisch und wunderte sich, warum ich ihn autopsiere.
Anwalt: Doktor, bevor Sie mit der Autopsie anfingen, haben Sie da den Puls gemessen?
Pathologe: Nein.
Anwalt: Haben Sie den Blutdruck gemessen?
Pathologe: Nein.
Anwalt: Haben Sie die Atmung geprüft?
Pathologe: Nein.
Anwalt: Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war, als Sie ihn autopsierten?
Pathologe: Nein.
Anwalt: Wie können Sie so sicher sein, Doktor?
Pathologe: Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.
Anwalt: Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein können?
Pathologe: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und irgendwo als Anwalt praktizierte.

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1 Kommentar

  1. Sven sagt:

    :schmunzel

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